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   BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78   

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https://dejure.org/1980,2389
BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78 (https://dejure.org/1980,2389)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1980 - 6 C 44.78 (https://dejure.org/1980,2389)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - 6 C 44.78 (https://dejure.org/1980,2389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsvergütung - Verlegung militärischer Einheiten - Gemeinschaftsverpflegung - Unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft - Reisekostenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73

    Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Die Ersetzung der normalen Reisekostenvergütung durch die Aufwandsvergütung erfaßt auch die Reisekostenvergütung nach der Auslandsreisekostenverordnung (Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 67 = ZBR 1977, 31]).

    Der erkennende Senat hat in dem bereits angeführten Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (a.a.O.), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, zu dem Begriff "nähere Bestimmung der obersten Dienstbehörde" in der inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 des Hessischen Reisekostengesetzes folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 23.78

    Erstattung von Fahrauslagen für Reisen zu Fortbildungszwecken - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Als Dienstgeschäfte sind demnach die dem Beamten oder dem Soldaten in seinem konkreten Amt zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Dienstaufgaben anzusehen (vgl. BVerwGE 31, 60 [61]; Urteile vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 9.69 - [ZBR 1971, 178] und vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 23.78 -).
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78

    Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Bei dieser Sachlage kann der Kläger als Truppenverwaltungsbeamter hinsichtlich der reisekostenrechtlichen Abfindung für die Tätigkeit in Portugal nicht anders als die dem Jagdbombergeschwader angehörenden Soldaten behandelt werden (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tag in dem Rechtsstreit BVerwG 6 C 45.78).
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 83.67

    Begriff der zu den regelmäßigen Dienstaufgaben eines Beamten gehörenden

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Als Dienstgeschäfte sind demnach die dem Beamten oder dem Soldaten in seinem konkreten Amt zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Dienstaufgaben anzusehen (vgl. BVerwGE 31, 60 [61]; Urteile vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 9.69 - [ZBR 1971, 178] und vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 23.78 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73

    Dienstreise eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Der erkennende Senat hat in dem bereits angeführten Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (a.a.O.), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, zu dem Begriff "nähere Bestimmung der obersten Dienstbehörde" in der inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 des Hessischen Reisekostengesetzes folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.03.1977 - II C 54.73

    Aufwandsvergütung - Reisekostenvergütung

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Daß diese Voraussetzungen dann erfüllt sind, wenn einem Berufssoldaten befehlsgemäß und zumutbar unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft und verbilligte Gemeinschaftsverpflegung gewährt werden, ist offenkundig und bedarf keiner weiteren Ausführung (vgl. Urteil vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 54.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 69 = RiA 1977, 132]; Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht des Bundes, § 17 BRKG Anm. 1).
  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 9.69

    Reisekostenvergütung für Lehrer bei Schullandheimaufenthalten - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78
    Als Dienstgeschäfte sind demnach die dem Beamten oder dem Soldaten in seinem konkreten Amt zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Dienstaufgaben anzusehen (vgl. BVerwGE 31, 60 [61]; Urteile vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 9.69 - [ZBR 1971, 178] und vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 23.78 -).
  • VG Sigmaringen, 15.07.2008 - 3 K 726/06

    Soldaten; Gewährung eines reduzierten Trennungsgeldes

    17 Die Kammer hat keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Erlasses des Bundesministeriums der Verteidigung, einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4.6.1980 - 6 C 44.78 - Buchholz 238.90 Nr. 82), die ihre Ermächtigung in § 4 Abs. 5 TGV findet, welcher wiederum auf Grundlage des § 15 BRKG vom Bundesministerium des Inneren erlassen worden ist.

    Aufgrund dessen ist die Annahme nicht zu beanstanden, dass in derartigen Fällen erfahrungsgemäß geringere Aufwendungen für Verpflegung als allgemein entstehen und damit die Voraussetzungen der Ermächtigung des § 4 Abs. 5 TGV gegeben sind (so auch schon BVerwG, Urteile vom 04.06.1980 - 6 C 44.78 - Buchholz 238.90, Nr. 82; und vom 24.03.1977 - 2 C 54.73 - Buchholz 238.90 Nr. 69, jeweils zu § 17 BRKG a.F. entsprechend § 9 Abs. 1 BRKG n.F; zur Möglichkeit der Inanspruchnahme erheblich verbilligter amtlicher Verpflegung gegen Bezahlung vgl. auch Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, Kommentar, § 4 TGV Rn. 92).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 6 B 19.90

    Gewährung einer Auslandsbeschäftigungsvergütung in Höhe der Aufwandsvergütung

    Die Vorschrift des § 17 BRKG umschreibe den Kreis der betroffenen Dienstreisenden näher und bestimme unmittelbar, daß diese Dienstreisenden eine Aufwandsentschädigung erhalten (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 44.78 - - BVerwG 6 C 48.76 - ).
  • BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 198.84

    Darlegungsanfordrungen bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Bei dieser Zusatzbestimmung handelt es sich nicht um eine gemäß § 137 Abs. 1 VwGO oder § 127 Nr. 2 BRRG der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegende Rechtsnorm, sondern um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die lediglich die in § 17 BRKG geregelte Aufwandsvergütung näher bestimmt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 67] und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 44.78 -).
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